positionen:position_zum_microsoft_landesvertrag
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Informationen und FSFW-Position zum "Microsoft Landesvertrag Sachsen"
Was wir wissen
- Es gibt einen Rahmenvertrag des Landes Sachsen mit dem internationalen Software-Konzern Microsoft (“Microsoft Campus Agreement”) [1]
- Der Vertrag regelt den Vertrieb von Softwareprodukten an Hochschulen
- Einzelne Hochschulen können dem Vertrag beitreten
- Die TU und die HTW Dresden sind wie die meisten Hochschulen dem Vertrag beigetreten
- “… die Vertragstexte des Landesvertrages werden nicht öffentlich bereitgestellt. Viele wichtige Informationen können Sie aber auf unserer MS-Webseite nachlesen: [2]” (Antwort auf eine Anfrage beim ZIH der TU-Dresden)
- Der aktuelle Vertrag läuft bis 30.04.2018 [2]
Was wir nicht wissen
- Wie die Vertragsdetails aussehen
- Wie viel die einzelnen Hochschulen insgesamt für Microsoft-Produkte zahlen
- Wie die Konditionen ohne den Rahmenvertrag wären
- Welche Regelung nach dem 30.04.2018 gilt
Position der FSFW
Die FSFW kritisiert den Vertrag aus folgenden Gründen:
- Bildung: Der Vertrag verschafft Microsoft einen privilegierten Zugang zu Bildungseinrichtungen
- Einsatz von Microsoft-Produkten in der Lehre führt zu Abhängigkeit der Ausgebildeten
- Verfestigung der Quasi-Monopolstellung von Microsoft-Produkten (Öffentliche Bildungseinrichtungen übernehmen de facto das Marketing für Microsoft)
- Forschung: Der Vertrag führt zu einer tendenziellen Bevorzugung von Microsoft-Produkten auf Forschungsrelevanter IT-Infrastruktur. Dabei gibt es neben der generellen Skepsis gegenüber Software mit nicht einsehbaren Quellen sehr ernste Zweifel an der Datensicherheit bestimmter Microsoft-Produkte [8].
- Allgemeines: Der Vertrag führt zu Wettbewerbsverzerrung. Andere Anbieter z.B. regionale Unternehmen, die Entwicklung und Support für Libre-Office anbieten, haben dadurch einen erschwerten Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Öffentliche Gelder fließen unnötigerweise in den Konzerngewinn der weltweit dritt-teuersten Aktiengesellschaft [3]
- Die Inhalte des Vertrages sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Dies widerspricht aus unserer Sicht den Prinzipien einer zeitgemäßen liberalen Demokratie.
Allgemeines zu Microsoft:
- Aufgrund seines enormen Marktanteils bei Betriebssystemen und anderen Produkten geriet der Konzern immer wieder in den Konflikt mit dem Kartellrecht [4].
- Durch technische und rechtliche Maßnahmen versuchte Microsoft andere Wettbewerber daran zu hindern kompatible Produkte anzubieten [5].
- Recherchen verschiedener Journalist*innen verdeutlichen massive Missstände (zu Lasten der deutschen bzw. Europäischen Bürger*innen aber zu Gunsten von Microsoft) in den Bereichen Vergaberecht, Datensicherheit und Datenschutz [6], [7].
Notwendige nächste Schritte
Die Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltungen sollten:
- Transparenz herstellen: Vertragstext, Vertragsparteien, Laufzeiten und Kosten veröffentlichen
- An dem laufenden Diskurs darüber, ob und wie lange noch ein solcher Vertrag sinnvoll bzw. notwendig ist, teilnehmen und die Argumente berücksichtigen
Quellen
- [7] http://programm.ard.de/?sendung=28106504116395 (noch bis 19.05. in der ARD-Mediathek)
-
- Mitteilung des Prorektors für Universitätsplanung 2/2016. Zitat: “Im Auslieferungszustand ist insbesondere unter Aspekten des Datenschutzes und der IT-Sicherheit kein vertretbarer Einsatz von Windows 10 an der TU Dresden möglich.”
Hinweis: Einige Quellen sind leider nur für Angehörige der TU-Dresden verfügbar. Bei Interesse bitte melden.
positionen/position_zum_microsoft_landesvertrag.1524410499.txt.gz · Last modified: 2018/04/22 17:21 by carsten